Ab dem 01.07.2026 ist die Funktion des ehrenamtlichen Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Annaburg neu zu besetzen.
Diese umfasst die Ortsfeuerwehren Annaburg, Axien, Bethau, Groß Naundorf, Hohndorf, Lebien, Löben, Plossig, Premsendorf, Prettin und Purzien.
Vorschlagsverfahren:
Der Stadtwehrleiter wird von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehren der Stadt Annaburg vorgeschlagen. Die Ortswehrleiter informieren ihre Mitglieder über die bevorstehende Wahl und nehmen Vorschläge entgegen.
Frist für die Einreichung der Vorschläge:
Vorschläge für die Besetzung der Funktion des ehrenamtlichen Stadtwehrleiters sind bis spätestens 12.12.2025, 18:00 Uhr schriftlich bei der Stadt Annaburg, Bürgerservice, Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg einzureichen.
Vorschlagswahl:
Die Vorschlagswahl findet am 23.01.2026 zur Dienstberatung der Wehrleiter statt. Wahlberechtigt sind alle Ortswehrleiter, die stellvertretend für ihre Mitglieder wählen.
Amtszeit und Ernennung:
Der Stadtwehrleiter wird gemäß Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für eine Amtszeit von sechs Jahren in sein Amt eingesetzt.
Er hat hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und wird durch den Träger der Feuerwehr für diesen Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Zum Ehrenbeamten kann nur berufen werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Anforderungen an den Stadtwehrleiter:
Der Stadtwehrleiter muss die fachliche Eignung und Befähigung gemäß der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (LVO-FF) sowie die erforderliche Erfahrung im Feuerwehrdienst besitzen.
Zudem muss er Mitglied der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Annaburg sein.
Aufgaben des Stadtwehrleiters:
Das Aufgabengebiet des Stadtwehrleiters umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gemäß § 3 der Feuerwehrsatzung der Stadt Annaburg, insbesondere die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr und die Aus- und Fortbildung ihrer Angehörigen
- Beratung des Trägers der Feuerwehr hinsichtlich Ausrüstung sowie Instandhaltung der Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinrichtungen
- Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Strukturgliederung der Feuerwehr
- Durchführung von Dienstversammlungen
- Mitarbeit in der Brandschutzplanung
Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden PDF-Datei.