Ab dem 01.01.2026 wird die Funktion des ehrenamtlich stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Annaburg neu besetzt. Diese umfasst die Ortsfeuerwehren Annaburg, Axien, Bethau,
Groß Naundorf, Hohndorf, Lebien, Löben, Plossig, Premsendorf, Prettin und Purzien.
Vorschläge zur Besetzung der Funktion
Der stellvertretende Stadtwehrleiter wird von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehren der Stadt Annaburg
vorgeschlagen. Die Ortswehrleiter informieren ihre Mitglieder über die bevorstehende Wahl und nehmen
die Vorschläge entgegen.
Vorschläge der Mitglieder können auch bis spätestens 25.09.2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Stadt
Annaburg, Bürgerservice, Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg eingereicht werden.
Die Vorschlagswahl erfolgt am 26.09.2025 während einer Besprechung der Wehrleiter in Prettin.
Wahlberechtigt sind alle Ortswehrleiter, die stellvertretend für ihre Mitglieder abstimmen.
Rahmenbedingungen und Anforderungen
Der stellvertretende Stadtwehrleiter wird gemäß dem Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für
eine Amtszeit von sechs Jahren berufen. Er nimmt hoheitliche Aufgaben wahr und wird für diesen Zeitraum
in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Zur Berufung als Ehrenbeamter müssen die
beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Bewerber muss die fachliche Eignung und Befähigung gemäß der Laufbahnverordnung für Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren (LVO-FF) sowie die erforderliche Erfahrung im Feuerwehrdienst besitzen.
Zudem muss der Bewerber Mitglied der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Annaburg
sein.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Vertretung des Stadtwehrleiters in folgenden Punkten:
• Erstellung von Einsatz- und Alarmplänen
• Koordinierung der Ausbildung
• Durchführung von Dienstversammlungen
• Mitarbeit in der Brandschutzplanung
• Beratung des Bürgermeisters im Bereich vorbeugender Brandschutz
• Organisation und Durchführung von Einsatzübungen
• Kontrolle der Ortsfeuerwehren im Stadtgebiet
Anforderungen und Qualifikationen
• Einsatzerfahrung als Führungskraft
• mindestens Zugführer (mit der Bereitschaft, sich zum Verbandsführer zu qualifizieren)
• Lehrgang Leiter einer Feuerwehr