Die Stadtverwaltung Annaburg darf anderen Stellen im Rahmen der Vorschriften Daten zu in Annaburg wohnhaften Personen aus dem Melderegister übermitteln. Gegen die Übermittlung der Daten aus dem Melderegister können Personen, welche in Annaburg und den Ortsteilen gemeldet sind, widersprechen. Hiermit wird auf die Möglichkeiten zur Einrichtung von Übermittlungssperren im Melderegister hingewiesen.
Eine Eintragung einer generellen Auskunftssperre im Melderegister ist nicht möglich. Das bedeutet, dass bei Auskunftsersuchen von privaten Personen und Unternehmen sowie von Behörden, diese grundsätzlich Auskunft aus dem Melderegister zu der angefragten Person erhalten, soweit diese Daten nicht für Werbung oder Adresshandel ohne Einwilligung der angefragten Person abgefragt wird.
Lediglich bei Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister. Sollte dieser Fall vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Annaburg.
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