Neue Vorgaben bei Überweisungen an die Stadt Annaburg ab Oktober 2025
Um Überweisungen sicherer zu machen und Betrugsversuche zu erschweren gibt es neue gesetzliche Vorgaben (EU-Verordnung 2024/886). Demnach muss jede Bank, ab dem 5.Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.
Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN (Kontonummer) geprüft. Ab Oktober muss zusätzlich geprüft werden, ob IBAN mit Empfängername übereinstimmen. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt.
Wichtig für Sie zu beachten:
Bitte verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen von z.B. Steuern, Mieten, Pachten und Bußgelder an uns, als Empfängername: Stadt Annaburg.
Bei Überweisungen von z.B. Abwasser und Mieten verwenden Sie als Empfängername: Städtische Betriebe Annaburg.
Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen an.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.