Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Stadt Annaburg,
in diesem Jahr sind die Schöffen für die Periode ab 01. Januar 2024 zu wählen.
Gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat der Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen in der Stadt Annaburg festgelegt.
Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wurde auf 3 bestimmt. In die Vorschlagslisten sind jedoch mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie benötigt werden (§ 36 Abs. 4 Satz 1 GVG).
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden (§ 33 GVG):
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
- Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen. Auch Selbstbenennungen sind zulässig.
Vorschläge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bitten wir bis zum 01. März 2023 beim Bürgerservice der Stadt Annaburg, Zimmer 5, Torgauer Straße 52 unter Angabe von:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift und
- Beruf
einzureichen.
Sollten Sie Fragen zu dem Ehrenamt des/der Schöffen/Schöffin haben, liegt im Bürgerservice (Zimmer 5) der Stadt Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg eine Broschüre aus, die die grundlegenden Aufgaben des Schöffenamtes erläutert. Ebenfalls erhalten Sie hier das Bewerbungsformular.
Weiterhin können Sie sich auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de umfassend über dieses Ehrenamt informieren.
Team Bürgerservice