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Stadt Annaburg

„Annaburg ist: …  faszinierende Geschichte,
lebendige Gegenwart, ein Ort der Zukunft …!“

Waldbrandgefahrenstufen

Aktuelle Angaben zur Waldbrandgefahrenstufe für den Landkreis Wittenberg finden Sie hier.

Hinweise zum Verhalten bei ausgelösten Waldbrandgefahrenstufen

Waldbrandgefahrenstufen zeigen die aktuelle Waldbrandgefährdung an. Sie werden auf der Grundlage des Waldbrandgefahrenindex WVI im Zeitraum vom 1. März bis 30. September durch das zuständige Betreuungsforstamt des Landeszentrum Wald ermittelt.

Der Landkreis ist in drei Waldbrandvorhersageregionen, Wittenberg Vorfläming, Wittenberg Dübener Heide und Wittenberg Elsterland, unterteilt.

Alle drei Regionen sind der höchsten Waldbrandgefahrenklasse A zugeordnet.

Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen: 

Waldbrandgefahrenstufe 1: sehr geringe Gefahr

Waldbrandgefahrenstufe 2: geringe Gefahr

Waldbrandgefahrenstufe 3: mittlere Gefahr

Waldbrandgefahrenstufe 4: hohe Gefahr

Waldbrandgefahrenstufe 5: sehr hohe Gefahr

Grundsätzliche Verhaltensregeln in Feld und Wald:

  • Es ist verboten, in der freien Landschaft (Wald und Feld) einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen.
  • Es ist verboten, durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden.
  • Es ist verboten, bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen.
  • Es ist verboten, im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden.
  • Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind nicht mit Fahrzeugen zu blockieren.
  • Generell ist die ständige Befahrbarkeit der Waldwege für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten (ggf. Erfordernis von Rückschnittmaßnahmen des angrenzenden Baum- und Strauchbestandes).
  • Die Waldwege sind Rettungswege. Sie dürfen keineswegs zugeparkt oder versperrt werden.
  • Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ohne Befahrungserlaubnis ist verboten.
  • Beim Abstellen von Fahrzeugen in Waldnähe ist zu beachten, möglichst nicht über trockener Bodenvegetation zu parken.

Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufe 5:

  • Es ist verboten, bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Durch die Beachtung dieser Hinweise, erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Verhalten helfen Sie, Waldbrände zu verhüten!

Gesetzliche Grundlagen des Waldbrandschutzes in Sachsen-Anhalt sind das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt und die Waldbrandschutzverordnung.

weitere Informationen finden Sie hier:

Landesseite mit den Waldbrandgefahrenstufen in Sachsen-Anhalt

Landeszentrum Wald

Waldbrandgefahrenindex des deutschen Wetterdienstes

Wikipedia zur Waldbrandgefahrenstufen

Kontakte Betreuungsforstämter