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Stadt Annaburg

„Annaburg ist: …  faszinierende Geschichte,
lebendige Gegenwart, ein Ort der Zukunft …!“

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) dokumentiert die städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen und konkretisiert die städtebaulichen Ziele  als informelle Planung im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Rechtsgrundlage bildet § 171b BauGB.

Ziel eines ISEK ist die integrierte Betrachtung eines vorab definierten Fördergebietes. Für die Stadt Annaburg betrifft das den  Bereich „Altstadtkern mit Schloss“ im Ortsteil Annaburg und die „Historische Altstadt“ im Ortsteil Prettin. Für beide Fördergebiete ist jeweils vor der Aufnahme in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz eine Erhaltungssatzung mit detaillierter Festlegung des Fördergebietes beschlossen worden.

Die Erstellung eines ISEK ist Fördergrundlage für sämtliche Städtebauförderprogramme.

Der Stadtrat der Stadt Annaburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2014 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Erhaltungssatzungsgebiet „Annaburg – Altstadtkernm mit Schloss“ beschlossen.

Mit der Beschlussfassung der 1. Fortschreibung des ISEK am 15.08.2017 im Stadtrat Annaburg erfolgte neben einer Anpassung der Ziele und Planungen für den „Altstadtkern mit Schloss“ in Annaburg auch die Einbeziehung und Überarbeitung des Erhaltungssatzungsgebietes „Historische Altstadt“ im Ortsteil Prettin.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (PDF)

1. Fortschreibung
Stand: 20.07.2017