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Unverbindliche Informationen zur Grundsteuerreform – Stand März 2024

Erinnerungsschreiben trotz abgegebener Grundsteuerwerterklärung…

…die Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die ein Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erhalten haben, obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit:

https://finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-finanzamt/finanzamt-wittenberg

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-info-grundsteuerreform.html

Zur Unterstützung der Steuerpflichtigen werden die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt zum 01. Juli 2022 ermittelten Bodenrichtwerte für bebaute und unbebaute Baulandflächen sowie die Geobasisdaten des LVermGeo als flurstücksbezogene Informationen für Ihr Grundstück kostenlos bereitgestellt. Diese Daten sind im Internet im Grundsteuer-Viewer unter www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de  abrufbar (oder über:  https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-kostenfreier-brw.html ),
detaillierte Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie beim Ministerium der Finanzen: https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer .

 

Weitere Hinweise finden Sie hier.